Der Kunde plant eine Veranstaltung zu dem in dem Angebot angegebenen Termin.
Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich oder per E-Mail vereinbart wird, liefert der Nutzungsüberlassende die in dem Angebot aufgeführten Gegenstände („Vertragsgegenstände“) an den von dem Kunden angegebenen Ort und holt diese dort auch wieder ab.
Der Betrieb der dem Kunden gemäß Angebot zu überlassenden Gegenstände („Vertragsgegenstände“) während der von dem Kunden geplanten Veranstaltung erfolgt nur dann durch den Nutzungsüberlassenden, wenn dies in dem Angebot ausdrücklich vorgesehen ist.
Der Nutzungsüberlassende ist berechtigt, einen Dritten mit der Bedienung der Vertragsgegenstände zu betrauen.
Im Falle der Verhinderung des Nutzungsüberlassenden ist er berechtigt, einen Dritten mit dem Betrieb der Technik zu betrauen
Anlieferungszeitpunkt und Abholzeitpunkt werden zwischen dem Nutzungsüberlassen-den und dem Kunden telefonisch oder per E-Mail abgestimmt. Der Nutzungsüberlassende wird den jeweiligen Termin gegenüber dem Kunden per E-Mail bestätigen.
Bei Übergabe an den Kunden und bei Rückgabe an den Nutzungsüberlassenden wird der Zustand der Vertragsgegenstände in einem von beiden Parteien zu unter-zeichnenden Protokoll festgehalten.
Bei Anlieferung weist der Nutzungsüberlassende den Kunden in die Bedienung der Vertragsgegenstände ein, soweit der Betrieb nicht durch den Nutzungsüberlassenden erfolgt.
Soweit das Angebot des Nutzungsüberlassenden die Leistung einer Kaution vorsieht, hat der Kunde diese vor, spätestens bei Anlieferung und Übergabe der Vertragsgegenstände an den Nutzungsüberlassenden zu übergeben.
Weisen die Vertragsgegenstände bei Abholung bzw. Rückgabe Beschädigungen auf, die bei Anlieferung bzw. Übergabe noch nicht vorhanden waren, ist der Nutzungsüberlassende berechtigt, die Höhe des nachzuweisen den Schadens von der Kaution in Abzug zu bringen und einen darüber hinausgehenden Schaden gegenüber dem Kunden geltend zu machen. Vorstehende Regelung gilt nur, soweit der Nutzungsüberlassende den Schaden nicht selbst verursacht hat.
Zur Rechnungsstellung ist der Nutzungsüberlassende unmittelbar nach, aber auch schon bei Abholung bzw. Rückgabe, berechtigt.
Das Nutzungsentgelt wird 14 Kalender Tage nach Zugang der Rechnung bei dem Kunden zur Zahlung fällig.
Eine Stornierung ist ausschließlich per E-Mail zulässig.
Der Nutzungsüberlassende ist berechtigt, dem Kunden Stornierungskosten wie folgt in Rechnung zu stellen:
a) 1 Monat vor der geplanten Veranstaltung fallen keine Stornierungskosten an.
b) 2 Wochen vor der geplanten Veranstaltung sind 25 % des sich aus dem Angebot ergebenden Gesamtentgelts zu zahlen.
c) 1 Woche vor der geplanten Veranstaltung 50 % des sich aus dem Angebot ergebenden Gesamtentgelts zu zahlen
d) 1 Tag vor der Veranstaltung 100 % des sich aus dem Angebot ergebenden Gesamtentgelts zu zahlen.