Kabelsalat Eventtechnik

Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Nutzungsüberlassungsbedingungen der Philipp Klein Kabelsalat-Eventtechnik (im Folgenden „Nutzungsüberlassender" genannt)
  1. Veranstaltung des Kunden

    Der Kunde plant eine Veranstaltung zu dem in dem Angebot angegebenen Termin.

  2. Anlieferung, Abholung

    Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich oder per E-Mail vereinbart wird, liefert der Nutzungsüberlassende die in dem Angebot aufgeführten Gegenstände („Vertragsgegenstände") an den vom Kunden angegebenen Ort und holt diese dort auch wieder ab.

  3. Betrieb der Vertragsgegenstände

    Der Betrieb der dem Kunden gemäß Angebot zu überlassenden Gegenstände während der geplanten Veranstaltung erfolgt nur dann durch den Nutzungsüberlassenden, wenn dies im Angebot ausdrücklich vorgesehen ist.

    Der Nutzungsüberlassende ist berechtigt, einen Dritten mit der Bedienung der Vertragsgegenstände zu betrauen.

    Im Falle der Verhinderung des Nutzungsüberlassenden ist er berechtigt, einen Dritten mit dem Betrieb der Technik zu betrauen.

  4. Termine

    Anlieferungszeitpunkt und Abholzeitpunkt werden zwischen dem Nutzungsüberlassenden und dem Kunden telefonisch oder per E-Mail abgestimmt. Der Nutzungsüberlassende wird den jeweiligen Termin gegenüber dem Kunden per E-Mail bestätigen.

  5. Prüfungspflicht

    Bei Übergabe an den Kunden und bei Rückgabe an den Nutzungsüberlassenden wird der Zustand der Vertragsgegenstände in einem von beiden Parteien zu unterzeichnenden Protokoll festgehalten.

  6. Einweisung des Kunden durch den Nutzungsüberlassenden

    Bei Anlieferung weist der Nutzungsüberlassende den Kunden in die Bedienung der Vertragsgegenstände ein, soweit der Betrieb nicht durch den Nutzungsüberlassenden selbst erfolgt.

  7. Kaution

    Soweit das Angebot die Leistung einer Kaution vorsieht, hat der Kunde diese vor, spätestens bei Anlieferung und Übergabe der Vertragsgegenstände zu übergeben.

    Weisen die Vertragsgegenstände bei Abholung bzw. Rückgabe Beschädigungen auf, die bei Anlieferung noch nicht vorhanden waren, ist der Nutzungsüberlassende berechtigt, den nachzuweisenden Schaden von der Kaution in Abzug zu bringen und einen darüber hinausgehenden Schaden gegenüber dem Kunden geltend zu machen. Diese Regelung gilt nur, soweit der Nutzungsüberlassende den Schaden nicht selbst verursacht hat.

  8. Rechnung & Fälligkeit des Entgelts

    Zur Rechnungsstellung ist der Nutzungsüberlassende unmittelbar nach, aber auch schon bei Abholung bzw. Rückgabe, berechtigt. Das Nutzungsentgelt wird 14 Kalendertage nach Zugang der Rechnung beim Kunden zur Zahlung fällig.

  9. Stornierung

    Eine Stornierung ist ausschließlich per E-Mail zulässig. Der Nutzungsüberlassende ist berechtigt, folgende Stornierungskosten in Rechnung zu stellen:

    bis 14 Tag vorher 10% des Gesamtentgelts ab 13 Tage vorher 30% des Gesamtentgelts ab 7 Tage vorher 70% des Gesamtentgelts ab 2 Tage vorher 100 % des Gesamtentgelts